Mogelsberg (Transkription Nr. 1187)

Schulort Mogelsberg
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 286-286v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799: Mogelsberg
Kirchgemeinde 1799: Mogelsberg
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Neckertal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mogelsberg (Niedere Schule, katholisch)
25.02.1799

Beantwortung auf die Fragen über den Zustand der Schulen in der Kath. Gemeind Mogelsperg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mogelsperg ein dorf, gehörig zur Agenschaft des gleichen Namens, des Distrikts Liechtensteig im Canton Säntis

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Mogelsperg ein dorf, gehörig zur Agenschaft des gleichen Namens, des Distrikts Liechtensteig im Canton Säntis

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernungen vom Schuhlhause gehörigen Häuser sind sehr ungleich. Räna 1/4 St. 3 Häuser, Namerschwil 1 Stund. Häuser 6. Adelbach 1 St. 1 Haus. Schupis und Schlatt 1 Stund. 2 Häuser. Aach 1/4 St. ein Haus. Neckersteig 1/2 St. 1 Haus. Baach 1/4 1 Haus Steicht 1/2 St. 1 Haus. Eck 1/2 1 Haus. Ruhr 1 St. 2 Häuser Rurbach 1 St. 2 Häuser. Stompf 1 St. 1 Haus. Look 1 St. 1 Haus. Stohlen 3/4 St. 1 Haus. Gonzenwill 3/4 2 Häuser. Dreyeck 1 St. 1 Haus. Mooß 5/4 St. 1 Haus. Buchholz 1 St. 2 Hausser. Staag 5/4 St. 2 Häuser. Diesselbach 5/4 St. 1 Haus. Altigel 5/4 St. 1 Haus, und die ganze Anzahl der Schuhlkinder beläuft sich etwan auf 30 Kinder.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

daurt sie täglich 6. Stund, ohne die Kinder in Klassen eingetheilt zu seyn.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Unterricht wird gegeben im Lesen, Schreiben, Rechnen, in Religion u. s. f. doch nur im Winter, zwölf Wochen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

und bedienen uns der auf dem Lande gewöhnlichen Schuhlbüchern.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

daurt sie täglich 6. Stund, ohne die Kinder in Klassen eingetheilt zu seyn.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schuhllehrer wurd en {e} bestellt von den Vorstehern der Gemeinde mit Begnehmigung der hoh. geist. Obrigkeit zu St. Gallen.

III.11.bWie heißt er?

dessen sein Name ist Johann Jac. Aggerman von Mogelsperg, 23 Jahr alt, ledigen Standes, im Dienst 2 Jahr, und widmet sich einzig dem Schulamtt;

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

dessen sein Name ist Johann Jac. Aggerman von Mogelsperg, 23 Jahr alt, ledigen Standes, im Dienst 2 Jahr, und widmet sich einzig dem Schulamtt;

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Einkommen des Schuhlehrers war ehedessen 18 Flor. von Kloster St. Johann zu beziehen, die Wohnung des Hauses ist alt, baufällig, eine Schuhlstube, und sorgen für dessen Behausung die Vorsteher der Gemeinde.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Einkommen des Schuhlehrers war ehedessen 18 Flor. von Kloster St. Johann zu beziehen, die Wohnung des Hauses ist alt, baufällig, eine Schuhlstube, und sorgen für dessen Behausung die Vorsteher der Gemeinde.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schuhlehrers war ehedessen 18 Flor. von Kloster St. Johann zu beziehen, die Wohnung des Hauses ist alt, baufällig, eine Schuhlstube, und sorgen für dessen Behausung die Vorsteher der Gemeinde.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Mogelsperg den 25ten febr. 99

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